EL. VERANLAGUNGSVERFÜGUNG (eVV)
Was dies bedeutet und was dies verändert.
Ausgangslage
Gemäss letztem Informationsschreiben der Eidg. Zollverwaltung (EZV) wird per 1. März 2018 das Obligatorium für die elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) im Verzollungssystem e-dec eingeführt. Der Umstieg auf die eVV wird den heutigen Papierprozess ablösen. Obwohl diese Umstellung keine bahnbrechende Veränderung mit sich ziehen wird, gilt es doch ein paar grundlegende Veränderungen bzw. Neuerungen zu beachten.